Alt In Berlin
Alter hat viele Gesichter, Lebensformen und Möglichkeiten in Berlin,
dieser Ansammlung sehr unterschiedlicher Großstädte.
Wenn überhaupt, wird Alter öffentlich eher einseitig wahrgenommen
als defizitär, problematisch, mühselig und kostenträchtig.
Perspektivwechsel lohnen,
genau hinschauen, querdenken, nachfragen,
und manchmal hilft nur Gelächter.
dieser Ansammlung sehr unterschiedlicher Großstädte.
Wenn überhaupt, wird Alter öffentlich eher einseitig wahrgenommen
als defizitär, problematisch, mühselig und kostenträchtig.
Perspektivwechsel lohnen,
genau hinschauen, querdenken, nachfragen,
und manchmal hilft nur Gelächter.
Wissen und Macht des Menschen fallen zusammen, weil Unkenntnis der Ursache [auch] über deren Wirkung täuscht“ (Francis Bacon). Ausgerechnet im Land des Philosophen, der im Weiterdenken seiner Erkenntnis über die Macht des Wissens diesen Satz prägte, sind gerade die Folgen von Nichtwissen zu beobachten. Es tröstet wenig, dass nicht nur die Briten sehr massiv die Verunsicherungen durchleben, die aus den Spielen der Mächtigen mit Nichtwissen und selektiver Information entstehen – dem eigenen, aber eben besonders aus dem der Vielen, die dem Bauchgefühl folgen, das auf dem weißen Rauschen der öffentlichen Stimmen beruht.
Ich lebe im Informationszeitalter. Es gibt kaum etwas, das nicht letztlich auch im Internet zu recherchieren wäre. Ein Problem ist, dass ich eine Frage nur dann stellen kann (und damit entsprechend recherchieren), wenn mein Wissen ausreicht, sie zu formulieren. Das andere Problem heißt Informationsüberflutung. Wilde Bewunderung befällt mich, wenn ich lese, das wieder einmal ein Whistleblower über 200 000 Dateien ins Netz gestellt hat und dass es tatsächlich Menschen gibt, die daraus gewichtige Informationen ziehen, auf den Punkt bringen und allgemein zur Verfügung stellen können. Hinterher ist man immer klüger – so wie jetzt, wo allerorten begonnen wird, über Folgen des Brexit laut nachzudenken. Ob klug genug, um nun die Unkenntnis der Ursachen weiterhin zu nutzen, um über Wirkungen zu täuschen, wird die Zukunft zeigen. Auch sei dahin gestellt, wie weit und von wem das wissentlich und willentlich mit welchen Intensionen genutzt und betrieben wird. Komplexität heißt, dass der Raum der Möglichkeiten immer weit größer ist als der Raum der Gewissheiten. Was auch etwas aussagt über politische Totschlagformeln zu unumgänglichen Konsequenzen. Mein Alltag schenkt mir ein etwas weniger komplexes Beispiel. Da gibt es in Berlin das „Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG)“. Seit zehn Jahren. Eine Reaktion auf den wachsenden Anteil Älterer in der Stadt und den politischen Druck, den engagierte Ältere über 20 Jahre lang aufbauten, weil der öffentliche Blick auf das Thema Alter ein höchst eingeschränkter ist. Das Resultat war als solches beispielhaft in Deutschland. Und es war mangelhaft, wie viele andere Gesetze, die erstmals aus einem politischen Willen folgen. Eben das, was übrig bleibt, wenn eine Idee auf dem Weg zum Gesetz in der mehr oder weniger öffentlichen und parlamentarischen Auseinandersetzung der unterschiedlichen Gewichtungen und widersprüchlichen Gruppeninteressen geschliffen wird. Erstmalig wurde das BerlSenG 2006 nach langem Ringen am Ende einer Legislaturperiode verabschiedet. Und es scheint zur Regel zu werden, auch Änderungen dazu jeweils in den gleichen Zeitraum zu legen. Zeitdruck ist ein gern genutzter Faktor, "Unumgängliches" durchzusetzen. Alte Menschen sind selten schnell - weder in der körperlichen Bewegung, noch in der Abstimmung miteinander und sie sind wahrlich keine homogene Bevölkerungsgruppe. Sie stehen einerseits vor der schwierigen Aufgabe, Politiker zu bewegen, für die Alter ein eher zu ignorierendes, weil unangenehmes Thema ist. Eines neben vielen anderen, weit vordringlicheren Themen. Andererseits müssen die Alten – die sich meist auch nicht als solche begreifen mögen - in den eigenen Reihen überein kommen auf der Suche nach gemeinsamen Zielen und Strategien. So brauchten die entsprechenden Seniorenvertretungen in Berlin immerhin gut zwei Jahre, um zu erkennen, dass die Landespolitiker von sich aus nichts unternehmen würden. Und es brauchte ein drittes Jahr, um sich zu einigen, was eine zweite Änderung des BerlSenG enthalten sollte. Ende 2014 – knapp zwei Jahre vor Ende der Legislaturperiode – übersandten sie endlich ihre Änderungswünsche an Senat und Abgeordnetenhaus. Und es geschah – nichts. Erst nach geraumer Zeit gab eine der Regierungsfraktionen ein Gutachten in Auftrag. Das ist ein beliebtes Instrument der Bekundung, dass man sich einem Thema widmen wolle, ohne etwas tun zu müssen. Die darin gestellte Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des gewünschten Wahlverfahrens und -zeitpunktes (gleichzeitig mit AGH-Wahl und als Briefwahl) war schon 2010 (vor der letzten Novelle) aus dem damaligen Justizsenat positiv beantwortet worden. Die – annähernd gleichlautende – Antwort lag den Fragestellern Anfang 2015 vor, blieb aber für die laut Geschäftsordnung des Parlaments mögliche Zeit unter Verschluss. Dem Hörensagen nach legte Ende 2015 eine Regierungsfraktion der anderen endlich einen Änderungsentwurf für das BerlSenG vor. Ebenfalls dem Hörensagen nach war dann sechs Monate keine Einigung der beiden zu erzielen. Inzwischen begannen bezirkliche Seniorenvertretungen und die Bezirksverwaltungen sich auf die nach dem geltenden Gesetz im August 2016 anstehenden Aufstellungen der Vorschlagslisten vorzubereiten. Es ist eine der Schwachstellen des BerlSenG, dass es auch nach zehnjähriger Geltung nur einem Bruchteil der rund 800 000 über 60Jährigen in Berlin bekannt ist. Damit sind auch die Bewerbungen für die maximal 17köpfige bezirkliche Interessenvertretung oft eher gering und die Bewerbersuche aufwändig mit beschränkten Mitteln. Die jetzt in Kraft tretende Gesetzesänderung liefert ein lebendiges Beispiel, wie absolute Mehrheiten im Parlament über Mitwirkungsregeln im wesentlichen ohne die Mitwirkenden entscheiden können. Ende Mai lag einigen Seniorenvertreter*innen auf Landesebene ein Gesetzesentwurf vor, der Anfang Juni im Ausschuss für Gesundheit und Soziales mit einer „Anhörung“ der beiden Vorsitzenden von Landesseniorenbeirat und Landessenioren-vertretung erstmalig auch der Opposition zur Kenntnis gegeben wurde. Zwei Wochen später wurden im gleichen Ausschuss Änderungsanträge der Opposition abgelehnt. Am 22.6. wurde im Hauptausschuss der geringfügig geänderten Gesetzesvorlage mehrheitlich zugestimmt und am 23.6. geschah das Gleiche im Parlament. Die Oppositionsfraktionen enthielten sich bei der Abstimmung. Warum machten sie nicht von der Geschäftsordnung des Parlaments gleichermaßen Gebrauch, wie es beim Vorhaben zur Videoüberwachung geschah? „Die Geschäftsordnung des Parlaments schreibt vor, dass ein vorgelegter Gesetzentwurf nicht gleich in der nächsten Plenarsitzung beschlossen werden darf. Ausnahmen von der Regel sind erlaubt, wenn alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus damit einverstanden sind.“ Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Der Ablauf der nun im Februar/März 2017 anstehenden (Brief)Wahlen wird zeigen, ob die vermutlich notwendige nächste Änderung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode stattfinden sollte. Auch wenn die Handelnden auf allen Ebenen mindestens teilweise andere sein werden, Lernprozesse sind Teil des Raumes der Möglichkeiten. So unübersehbar folgenschwer wie der Brexit wird es allerdings nicht sein.
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Laut Sprichwörterbuch wird etwas "mit heißer Nadel genäht (gestrickt)", wenn es "schlampig und schnell fertig" gemacht wurde. Bei der Geschwindigkeit, mit der das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Berlin..." noch vor den Wahlen am 18. September durchgebracht werden soll, ist offen, ob tatsächlich am Ende ein schlampig gefertigtes Gesetz steht. So rasch folgen die Änderungen aufeinander, dass der am 30.5. tagende Ausschuss für Gesundheit und Soziales mindestens auf der Webseite der Sitzung eine schon veraltete Version stehen hatte. Getreulich berichtet die Senior*innenvertretung Mitte auf ihrer Webseite von Abläufen und Änderungen. Man darf gespannt sein, wie der in Finanzfragen durchaus gewissenhafte Hauptausschuss am 8.6. über das Vorhaben entscheiden wird. Immerhin sind für eine Briefwahl laut einer früheren AGH-Anfrage etwa 0,9-1,2 Millionen € Kosten zu veranschlagen. Die nicht geplant wurden im Doppelhaushalt 2016/17.
Sich kurz vor Ende einer Legislaturperiode um eine Änderung besagten Gesetzes zu bemühen, scheint Tradition zu werden. 2011 war man allerdings etwas früher dran - da war die Novelle zu dieser Zeit schon verabschiedet. Wahlk(r)ampf in Berlin Nach viereinhalb Jahren Prüfung und kommentarloser Entgegennahme der in einjähriger Arbeit von den SeniorenvertreterInnen und Seniorenorganisationen 2014 erstellten Änderungsvorschläge zum Seniorenmitwirkungsgesetz geschieht jetzt etwas, plötzlich und unerwartet. Vier Monate vor den Abgeordnetenhauswahlen, drei Monate nach dem Start der Vorbereitungen zu den Wahlen der Seniorenvertretungen erörtern die Regierungsparteien den Vorschlag einer Gesetzesänderung. Ausgedacht im stillen Kämmerlein (?) und nicht abgestimmt (!) mit den SeniorenvertreterInnen, um die es hier geht. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Was da wie novelliert werden soll und mit welchem Verfahren, wird auszugsweise beschrieben auf der Homepage der Senior*innenvertretung Mitte. Mit dem Sahnehäubchen der so sehnlich gewünschten Briefwahl (wenn die angeschriebenen Menschen ab 60 das rechtzeitig telefonisch, per Fax oder Email mit diversen Angaben zur Person einfordern sollten) werden diverse, meist nachteilige Veränderungen verbrämt. So soll der Landesseniorenbeirat zur Institution umgebaut werden, in der die gewählten Seniorenvertreter*innen in die hilflose Minderheitenrolle entsorgt sind. Nebenbei wird gleich noch die Verpflichtung der Verwaltung aus dem Gesetzestext gestrichen, den Ehrenamtlichen Räume und Technik zur Verfügung zu stellen und damit die Infrastruktur für ihre ehrenamtliche Arbeit in die Erläuterungen verbannt. Im Gegenzug werden die Ehrenamtlichen dazu verpflichtet, selbst dafür zu sorgen, dass sich in ihren Reihen die Vielfalt der älteren Bevölkerung wiederspiegelt. Und, auch nicht unwesentlich – mit der permanenten Verschiebung des Wahltermins (ab sofort und zukünftig 6 Monate nach AGH-Wahlen) wird jeglicher Gedanke an eine Kosten sparende Zusammenlegung der AGH-Wahlen und der Seniorenvertretungswahlen endgültig ad acta gelegt trotz diverser Gutachten, die eine solche Zusammenlegung als verfassungsverträglich beurteilten. Die derzeitigen Seniorenvertreter*innen werden dagegen zum sechsmonatigen Nachsitzen in der Wirkungslosigkeit einer sich neu strukturierenden Bezirkspolitik und -Verwaltung verurteilt. Ob die sich das gefallen lassen (müssen)? Mit dieser Änderung würden die bezirklichen Seniorenvertretungen ebenso wie die Landesseniorenvertretung vollends zu Alibiveranstaltungen degradiert und der Landesseniorenbeirat zur Interessenvertretung der Versorger umgebaut, quasi eine Seniorenliga der Wohlfahrtsverbände, deren Mitglieder sich dann selbst dem Senator zur Berufung vorschlagen sollen. Nichtbeteiligung der Betroffenen par excellence. Wer braucht so etwas? Die Senatsverwaltung, der – dem Hörensagen nach – diese sehr speziellen Passagen der Novelle entstammen sollen? Dem Gesetzesentwurf ist das in Zeiten von Wahlkampf übliche Verfahren zu wünschen: Jede Menge Änderungsvorschläge, mehrfach wiederholter Verweis in alle möglichen Ausschüsse (Gesundheit und Soziales, Bürgerschaftliches Engagement, Hauptausschuss, Unterausschuss Bezirke, Unterausschuss Haushaltskontrolle u.a.) und dann der Verfall, weil – hoffentlich - vor irgendeiner endgültigen Behandlung und Abstimmung Wahlen stattfinden und das Abgeordnetenhaus sich und seine Aufgaben neu sortiert. „Heutige 75-Jährige fühlen sich im Durchschnitt weniger einsam ... als 75-Jährige vor 20 Jahren“, so steht es in der Pressemitteilung des Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, mit der die Ergebnisse der BASE II – Studie angekündigt werden. Es könnte zuversichtlich stimmen, wenn man bereit ist, als allgemeingültig anzusehen, was aufgrund der Untersuchungen von vergleichbaren Stichproben von je 2 200 Menschen herausgefunden wurde. Mit großer Wahrscheinlichkeit steht jedoch zu vermuten, dass von Einsamkeit Betroffene in diesen Stichproben nicht enthalten waren. Was sind das für Menschen, die auf zugesandte Fragebogen antworten, bereit, sich für Interviews und wiederholte medizinische Untersuchungen zur Verfügung zu stellen? Wie repräsentativ sind sie insbesondere in Bezug auf das Merkmale Einsamkeit für die Grundgesamtheit der 75Jährigen?
Um 2 200 Probanden zu erhalten, wird ein Vielfaches an Fragebogen versandt. Ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass die vielen, die ihre Fragebogen nicht ausfüllten und zurückschickten, die nicht bereit waren, sich für Interviews und Untersuchungen zur Verfügung zu stellen, sich nicht nur darin erheblich von den anderen unterschieden? Eine ähnliche Aussage trafen schon vor zwei Jahren Wissenschaftler des DZA, des Deutschen Zentrums für Altersfragen im Informationsdienst Altersfragen, Heft 1/2014: „Zwischen 1996 und 2008 zeigt sich ein Rückgang von Einsamkeit: Die Einsamkeit der deutschen Bevölkerung in der zweiten Lebenshälfte hat in diesem Zeitraum signifikant abgenommen“. Da der DEAS (Deutscher Alterssurvey) die Altersjahrgänge jenseits des 85. Lebensjahres nicht auswertet, gilt diese diese Aussage nicht für Menschen über 85. Auf Nachfrage des Landesseniorenbeirates Berlin kommt im Sommer 2014 eine Antwort vom DZA: „„...Die DEAS, Quer- und Längsschnittstudie über Menschen in der zweiten Lebenshälfte (40+), …, befragt alle sechs Jahre eine neue Gruppe von Personen zwischen 40 und 85 und solche, die an früheren Befragungen teilgenommen haben. Die über 85Jährigen werden in diese Wiederholungsfragen eingeschlossen – die Gruppe ist klein, auch weil die Befragung umfangreich und anstrengend ist. ... Analysiert und verglichen werden nur die Ergebnisse der Erstbefragungen.“ Wie kommt es, das seriöse Wissenschaftler in Deutschland, die zu Recht hochgeschätzt und international anerkannt sind, zum Thema Einsamkeit alter Menschen so fragwürdig verallgemeinernde Aussagen treffen? „…Es ist nicht einfach, Erhebungen mit Menschen im hohen Alter durchzuführen. Hauptgrund ist sicherlich ein schlechter Gesundheitszustand, wobei auch die steigende Zahl von Menschen mit dementiellen Erkrankungen zu nennen ist… Für diese Altersklasse sind Untersuchungen zu planen, in denen diese Einschränkungen zu berücksichtigen sind….“ und „…Nichterreichbarkeit bestimmter Gruppen führt dazu, dass über deren Lebenssituation nicht berichtet werden kann… Die Wissenschaft sollte jede Anstrengung unternehmen, solche Gruppen zu erreichen, damit Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft darüber informiert werden können…„ steht im Sommer 2014 im Antwortbrief des DZA. Aha? Was macht ein Leben gut? Robert Waldinger, jetziger Leiter der Harvard-Studie zur Lebensentwicklung Erwachsener berichtet von Ergebnissen dieser vermutlich längsten sozialwissenschaftlichen Studie. Sie wurde vor 75 Jahren begonnen mit der Befragung von 724 jungen Männern, Harvard-Studenten, und Jungs aus einer Bostoner Nachbarschaft. Alle zwei Jahre beantworteten sie einen Fragebogen zu ihrem Leben, wurden interviewt und ihre Gesundheit gecheckt. Rund 60 davon sind heute noch am Leben. Vor zehn Jahren kamen die Forscher auf die Idee, auch deren Frauen einzubeziehen („it's about time“ – so deren Kommentar dazu) und seit einiger Zeit auch 2000 von deren Nachfahren. Reich und berühmt zu werden, das waren die Lebensziele der jungen Männer am Start. Hart arbeiten und Erfolg haben – einer schaffte es sogar, Präsident zu werden, ein anderer wurde schizophren.
„Einsamkeit tötet“ sagt Waldinger und nennt die klarste Botschaft der Studie: Gute soziale Beziehungen (nicht deren Anzahl, sondern deren Qualität) schützen die Gesundheit, halten das Gehirn wach und sorgen für ein langes zufriedenes Leben. Im Rückblick stellt Waldinger fest – je zufriedener die Probanden als 50Jährige waren in ihren sozialen Beziehungen, umso gesünder sind sie in ihren 80ern. Und – es ist nie zu spät, alten Groll beiseite zu legen und eine alte, vertraute Beziehung neu zu knüpfen. Vor kurzem veröffentlicht wurde eine Studie zum Wohlbefinden am Ende des Lebens von Wissenschaftler*innen der Humboldt-Universität zu Berlin zusammen mit einem internationalen Team. Die Botschaft ist ähnlich: Unabhängig vom Geschlecht, Gesundheitszustand, sozialen Verhältnissen und Bildungsstand sind es vor allem die aktiven sozialen Beziehungen und – unabhängig davon – die sozialen Ziele eines Menschen, die seine Lebenszufriedenheit bis zum Ende seines Lebens entscheidend positiv beeinflussen. Zu: Vom Primat des Politischen – TAZ, S.16 vom 26./27./28.3. 2016
Da analysiert ein kluger Autor Verbindungen, Parallelen, Verortungen von Linksextremismus, Rechtsextremismus und islamistischem Terrorismus in dem Bemühen, „das politische Diapositiv des Dschihads“ aufzuspüren, „um es auf seinem Territorium effektiv bekämpfen zu können“. Linksextremismus verlor demzufolge mit dem „Untergang des Sowjetimperiums“ sein ideologisches und konkretes Territorium als Basis für terroristisches Handeln. Der islamistische Terrorismus hat danach seine Basis in den postkolonialen, unfähigen Herrschaftssystemen des nahen Ostens und Nordafrikas. Und der Autor schlussfolgert, dass Europa Demokratiebemühungen dort unterstützen müsse. Was auffällt, ist wie so oft, das außer Acht Gelassene: Was ist die Rolle Westeuropas in diesem Spiel? Und wo - angesichts „weicher“ Ziele, wie zum Beispiel zahlreicher brennender Asylbewerberheime - ist die Basis, das ideologische und konkrete Territorium des Rechtsextremismus? Welche Schlussfolgerungen wären möglich oder gar unvermeidbar, wenn auch das ins Kalkül genommen würde? Wer kennt nicht die Pressemitteilung vom „Familiendrama“, wo ein Mensch – meist ein Mann – erst seine Familie tötet und dann sich selbst. Nur wenn ihm letzteres nicht gelingt, wird das Ganze zur Straftat, zu einem Gewaltverbrechen eines Täters mit von seiner Tat betroffenen Opfern. In diesem Zusammenhang bin ich vor Jahrzehnten zum ersten Mal auf die groteske Formel vom „erweiterten Suizid“ gestoßen.
Laut spektrum.de/news/erweiterter-suizid/1339678 vom 27.3.2016 sind es Psychologen, die „in diesem Fall von "erweitertem Suizid"“ sprechen. Nun, Psychologen kennen Patienten, keine Täter. Vielleicht sollte man ihnen deshalb diese Wortwahl nicht ankreiden. Die Erweiterungen eines solchen Suizides kommen ihnen nie zu Gesicht, warum sollten sie anderes wahrnehmen, als nur den Menschen, der seine Selbsttötung durch den Mord oder die Tötung anderer „erweitert“? „Einfache“ Suizide finden als solche über die Betroffenheit der unmittelbaren persönlichen Umgebung hinaus aus gutem Grund kaum jemals öffentliche Erwähnung und verschwinden in anonymen Statistiken. Es sei denn, die Selbsttötung wird öffentlich spektakulär vollzogen und als Protest gegen wahrgenommene politische Missstände zelebriert. Wie groß oder zahlreich muss jedoch eine solche „Erweiterung“ sein, damit die Tat mit Worten beschrieben wird, die über den Täter und seine Selbsttötung hinaus auch die Opfer sichtbar macht? Die Mord/Totschlag als Mord/Totschlag benennt, auch wenn sich der Mörder/Totschläger durch Selbsttötung der Verantwortung für seine Tat entzieht? Der damit seinem Tod größere Bedeutung zuweist, indem er ihn durch die Tötung anderer „erweitert“? Wird er in dieser absichtsvollen Erweiterung nicht geradezu ungeheuerlich bestätigt, wenn er mit Jahres- und Gedenktagen seiner Tat – des „erweiterten“ Selbstmordes – immer wieder ins öffentliche Gedächtnis gerückt wird und mit solcher Wortwahl immer wieder aufs Neue die Opfer seines Verbrechens ihres ganz persönlichen und selbst unverschuldeten Todes verleugnet, entpersönlicht, als namenlose „Erweiterung“ benutzt werden? Regt diese öffentliche Wahrnehmung als „Erweiterung“ eines persönlichen Todesvollzugs nicht geradezu zur Nachahmung an? In der Anmoderation des Berichtes über die Gedenkfeiern anlässlich des ersten Jahrestages des Germanwings-Absturzes sprach der Moderator des ZDF-Morgenmagazins vom erweiterten Suizid des Piloten. Diese Erweiterung umfasste 149 Menschen, deren einzige Verbindung zum Täter darin bestand, dass sie zufällig an diesem Tag in der Maschine saßen, die der Täter gegen die Felswand steuerte (Absturz?). „"Wenn ein Mensch 149 andere mit in den Tod nimmt, dann ist das für mich ein anderes Wort als Selbstmord", hatte Lufthansa-Chef Carsten Spohr am Donnerstag auf einer Pressekonferenz gesagt.“ So steht es in dem Spektrum-Artikel. Und Recht hat er. Welcher Art und Größe darf die „Erweiterung“ sein, damit der Selbstmord nicht mehr zur Verschleierung der Tötung zufällig Anwesender benutzt werden darf? Sind Selbstmordattentäter möglicherweise auch Menschen, die einen erweiterten Selbstmord begehen? Wo ist die Grenze, die ein Täter überschreiten muss, damit unsere öffentliche Sprache das Verbrechen gegen das Leben anderer benennt und nicht die Selbsttötung des Täters absichtsvoll getöteten Anderen zum Verschwinden bringt, oder schlimmer noch, die erfolgreiche Selbsttötung immer wieder erinnernswert macht? Muss er überleben, damit sein Verbrechen als solches benannt werden kann? Von Herrn Spohr darf man annehmen, dass er Englisch spricht und versteht. Dort wird eine solche Tat als "murder-suicide" oder "homicide-suicide" bezeichnet. Wie wäre es, wenn die öffentlichen Stimmen in Deutschland endlich auch eine solcherart präzise Benennung nutzen würden? Eine Wortwahl, die das Verbrechen gegen das Leben anderer als solches korrekt und vorrangig benennt vor der selbstbestimmten eigenen Tötung des Täters, was immer Auslöser derselben war? Es zählt als ein Sympton von Alter, dass das Kurzzeitgedächtnis nachlässt. Was länger zurück liegt scheint, wenn nicht verdrängt, länger bewusst zu bleiben. Letzteres wünschte ich mir für das kollektive Gedächtnis. Es könnte so nützlich sein, sich zu erinnern. Wurde nicht Hitler möglich mit allem Furchtbaren, für das er als Person und Symbol steht, durch die sozialen Verwerfungen und Ängste, ausgelöst durch Kriegsfolgen und Weltwirtschaftskrise? Wer hat das alles zugelassen und davon profitiert? Zum Sündenbock deklarierte Hitler „das Judentum“ und blindlings folgte ihm ein ganzes Volk - mit wenigen Ausnahmen. Das hat Tradition über viele Episoden europäischer Geschichte und ist bis heute präsent. Ist nicht auch die Blindheit des rechten Auges der deutschen Exekutive mit der ungleichen Gewichtung staatlicher Maßnahmen, Einordnung und Berichterstattung zu Rechts- und Linksextremismus ein deutlicher Beleg dafür?
Angst ist ein mächtiger Antrieb, umso mehr, wenn sie als gemeinsame Angst instrumentalisierbar wird. Kollektive Angst wird auch nutzbar, um demokratische Regeln einzuschränken – Redefreiheit, Versammlungsfreiheit, Reisefreiheit, Pressefreiheit. Je mehr Überwachung, Kontrolle und Abschottung, desto mehr Sicherheit, scheint die einfache Regel. So können Menschen zu Feinden erklärt werden, die vor Gewalt, Hunger und Chancenlosigkeit flüchten. Zu Feinden, die es gilt, an den Grenzen abzuwehren. Und wenn sie schon im Land sind, kann ihre Bedürftigkeit benutzt werden, um den dort sozial Benachteiligten als Sündenbock für weitere Benachteiligung zu dienen. Spaltung mit der stetigen Kürzung sozialer Zuwendungen im Inneren, mit Gesetzen, die mühsam verhandelte und endlich erreichte demokratische Rechte einschränken und letztlich außer Kraft setzen, mit Stacheldraht und Schlimmerem nach außen. Wem nutzt das? Erinnern wir das nicht? Neben der verbalen Diskriminierungsmaschine der austauschbaren Begriffe ( „Überfremdung“, „Flüchtlingskrise“, „Asylbetrüger“, „Islamisten“, „illegale Zuwanderer“, „Wirtschaftsflüchtlinge“ usw.) verblassen die anderen Meldungen, die den Profit notieren. Seit wann steigert die deutsche Rüstungsindustrie Jahr um Jahr die Gewinne aus direkten und indirekten Exporten in Krisen- und Kriegsgebiete mit Unterstützung durch politische Repräsentanten, die durch Volksparteien mit sozialem Anspruch ins Amt gehievt wurden? Und der zuständige Minister versucht, die Zahlen zu schönen, damit der Zusammenhang nicht zu offensichtlich wird. Wie lange wird es noch Whistleblower geben, die solche Skandale an die Öffentlichkeit bringen? Wie lange noch Journalist_innen, die es sich leisten können, sorgsam zu recherchieren und Medien finden, um die Ergebnisse veröffentlichen? Was an den Ergebnissen der letzten drei Wahlen Sorge bereiten sollte, ist nur vordergründig das Erstarken einer Partei, die sich den diffusen Ängsten und dem Frust vergesslicher Bürger_innen über die Fragwürdigkeit der Politiken etablierter Parteien als rechte „Alternative“ anbietet. Als Alternative zu den etablierten „Volks“-Parteien, deren Repräsentanten Wahlversprechen flugs vergessen oder zur Prüfung in den Ausschuss schicken, wenn sie denn an die Macht kommen. Allerdings nicht alle Versprechen. Zumindest nicht die zum Nutzen der Mächtigen im Hintergrund. Derer, die Lobbyisten bezahlen können zur Vorlage der ihnen dienenden Gesetzesentwürfe. Die dann beschlossen werden durch ein Parlament, dessen Mehrheiten genau von diesen Parteien gesetzt werden. Die Drahtzieher im Hintergrund, die oft genug bei weitem nicht die Steuern zahlen, die sie zum Erhalt des Staates zahlen müssten. Die wohl aber damit drohen können, Arbeitsplätze zu vernichten und damit die wirklichen Steuerzahler zu enteignen. Kommentatoren sprechen vom Vertrauensverlust der Volksparteien, als wäre das schicksalhaft und unerklärlich. Jedoch, welche Partei soll man wählen, wenn keine die gemachten Versprechen einhält? Das kleinere Übel zu wählen ist eben auf Dauer vielen nicht vermittelbar als Möglichkeit, am demokratischen Verfahren teil zu haben. Genügt es am Ende, dass jemand sich als „Alternative“ anbietet, ohne Programm, ohne Versprechen als erstmal nur dem einen: „Alternative“ zu den Etablierten, den Wortbrüchigen zu sein? Wie andere vorher, wird auch diese mit großer Wahrscheinlichkeit an der Unfähigkeit der meisten ihrer Repräsentanten zu inhaltlichen Alternativen und zur Einhaltung parlamentarischen Regelwerks scheitern. Was wirklich Besorgnis erregt, ist der vorhersehbare Rechtsruck der etablierten Parteien, die diese „Alternative“ überflüssig machen wollen, indem sie letztlich das tun, wofür jene stehen: Abschaffung sozialer Errungenschaften und demokratischer Rechte, Ausgrenzung, Abschottung und weitere soziale Spaltung. Es ist doch noch gar nicht so lange her, dass das Erstarken der Rechten in Länderparlamenten die kontinuierliche Senkung von Spitzensteuersätzen einerseits und Harz IV andererseits durch eine links konnotierte Regierung möglich machte. Was wird bleiben, wenn diese „Alternative“ sich überflüssig gemacht hat? Worum geht es? Eine von den zwölf bezirklichen Seniorenvertretungen in Berlin hat vor drei Monaten eine Petition (Link) ins Netz gestellt. Sie protestieren damit gegen den Wahlmodus für die Seniorenvertreter_innen, der 2011 dafür sorgte, dass sich zwischen 124 bis 698 Menschen von je rund 70 000 Alten pro Bezirk in ganz Berlin an diesen „Wahlen“ beteiligen konnten. Ähnlich dem Ergebnis vor 10 Jahren beim ersten Mal wählten also berlinweit insgesamt knapp 5000 von rund 850 000, die da - theoretisch - hätten wählen dürfen. Das sind weniger als 1% der Wahlberechtigten. Wenn sie denn davon gewusst hätten! Oder in die drei bis fünf vom Gesetz gestatteten Wahlorte in den paar Stunden am jeweiligen Wahltag hinein gepasst hätten. Die Petent_innen sehen sich dadurch diskriminiert und haben diese Petition gestartet, wohl wissend, dass nur etwa 20% der Senior_innen internetaffin sind. Immerhin wären das 160 000 denkbare Unterschriften allein aus der Zielgruppe. So viel haben bis heute unterschrieben: Man könnte rätseln, warum es nicht funktioniert. Gute Gründe für die Unterschrift gibt es genug: 1. Die Wahrscheinlichkeit, irgendwann zur Zielgruppe zu gehören, ist ziemlich hoch - falls man nicht eh schon 60 oder mehr Jahre zählt. 2. Die Koalition hat getan, was sie wollte - geprüft. Mehr wird nicht - warum nicht nachdrücklich bekunden, dass das bei weitem nicht genug war? 3. Im Herbst wird gewählt: 160 000 Unterschriften wären Grund genug, die Kandidat_innen zu fragen, was sie tun werden, falls man sie wählt, um diese sehr spezielle Art von Altersdiskriminierung abzuschaffen, 4. Auch wenn ein nichtdiskriminierendes Wahlverfahren nur ein Teil der notwendigen Gesetzesänderung ist - es wäre immerhin ein Beginn, Mitwirkung von Älteren wirksamer zu gestalten. 5. Politik ändert Dinge nur, wenn Skandale als solche skandalisiert werden und Protest öffentlich sichtbar wird. Große Zahlen und ungewöhnliche Strategien sind immer ein probates Mittel. 2006 war ein Jahr großer Ereignisse - man denke nur an den Baubeginn des weltberühmten BER, des Flughafens Berlin-Brandenburg. Und das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz, das BerlSenG, wurde 2006 verabschiedet. Beides Ereignisse, die an Tragweite und Sanktionslosigkeit kaum zu überbieten sind. Wie gesagt – der BER ist weltweit bekannt. Wodurch alles, das weiß Jede:r – Kostenexplosion, Dimension, Bauzeit, Planung, Fehler, extrem unvollendet usw. Das BerlSenG seinerseits ist ebenfalls extrem – unbekannt. Es kostet fast nichts und ist nahezu wirkungslos, ebenfalls sanktionsfrei, und braucht nicht vollendet zu werden. Beide dienen in einzigartiger Weise den Bedürfnissen der Stadt und ihrer BewohnnerInnen.
Wer braucht denn so etwas? Ich meine, wer braucht schon den BER oder das BerlSenG? Mal abgesehen davon, dass beides Wirtschaftsförderung pur ist. Klar, an der Nichteröffnung des BER sind ein paar Händler und Kleinversorger Pleite gegangen. Dafür verdienen Aufsichtsratsmitglieder, Bau-, Montage- und Planungsunternehmen je mehr je länger. Am BerlSenG dagegen wird mit Sicherheit niemand Pleite gehen. Sichert es doch optimal seit zehn Jahren die Mitsprache- und Beteiligungsrechte eines Viertels der Bevölkerung, von rund 850 000 BerlinerInnen über 60 Jahren - durch weitgehende Unbekanntheit. Oder kennen SIE etwa das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz? Oder eine_n Seniorenvertreter_in aus Ihrem Bezirk? Nichts davon gehört? Sehen Sie – Zweck erfüllt! Also mal Klartext: Selbstverständlich braucht die Bundeshauptstadt angesichts ihres Demografieproblems eine ehrenamtliche Lobbygroup für den am stärksten wachsenden Bevölkerungsanteil – die Alten. Haben wir doch im Abgeordnetenhaus im sogenannten „Ältestenrat“ gerade mal einen Menschen über 60. Auch von den anderen Abgeordneten präsentiert sich kaum eine_rr – selbst wenn er oder sie über 60 sein sollte – als „alt“ oder gar als Interessenvertreter_in für diese Bevölkerungsgruppe, die ja am ehesten noch für die Pflegeindustrie von Interesse ist und ansonsten als größte und zuverlässigste Wählergruppe gilt. Egal, ob und wie ihre Interessen vertreten werden. - Wenn nur die Rente sicher ist. Ein Gesetz - formal und mit beschränkter Wirksamkeit Die Selbstverständlichkeit einer gesetzlichen Grundlage für diese Lobbygroup wurde – vorbildlich und erstmalig in Deutschland – im Jahre 2006 erfüllt mit – ja!!! - dem BerlSenG! Formgerecht und mit beschränkter Wirksamkeit. Ein bisschen erinnert es an die Gleichberechtigungsgesetze der 80er des vorigen Jahrhunderts. Gemacht zur Beruhigung einer so zahlenstarken wie einflusslosen Bevölkerungsgruppe – ehrenamtlich, ein Bauchladen voller Aufgaben zum Aussuchen, kaum Mittel, kein Personal, Bestellung durch die Verwaltung, freischwebend im hintersten Winkel des Rathauses. Und – wie gesagt – mit beschränkter Wirksamkeit. Ich meine, wo wollten wir denn hinkommen, wenn die Beispiele Breite Straße oder Hansa-Ufer auch noch mit Unterstützung einer Seniorenvertretung Schule machten! RENTNERGANGS (!!!), die im Kampf um ihre Rechte medienträchtig Skandal aufrühren und hart arbeitende wortbrüchige Politiker und Heuschrecken vorführen! Die Internetpetitionen, ich wiederhole INTERNETPETITIONEN starten und auch noch -zigtausende Unterschriften sogar aus Spanien und Kanada und werweißnoch woher dafür erhalten! Und der Schaden für die Wirtschaft – nicht vorzustellen! Überlegen Sie doch mal, was die Folge wäre, wenn 850 000 und immer noch mehr Alte den Skandal aufdecken würden, dass der PflegeTÜV nichts über die Qualität von Pflege aussagt, weil die zu Pflegenden und ihre Angehörigen natürlich nicht an der Begutachtung beteiligt und Heimbeiräte keine Pflichteinrichtung sind! Dazu der Fakt, dass Altersheime als sichere Renditeobjekte für Anleger angepriesen werden, weil der Staat über 20 Jahre für diese TÜVzertifizierte Pflege Auslastung garantiert – mit Ihren Steuergeldern! OK, das wird auf Bundesebene geregelt, darum gibt es ja auch kein Bundesgesetz zur Seniorenmitwirkung. Und glücklicherweise ignorieren die geburtenstarken Jahrgänge, dass auch sie demnächst in die Zielgruppe aufrücken. Wahlen? Immerhin zeigt Berlin, dass man so etwas schadlos regeln kann und alle sind zufrieden und brav. Vor allem auch die hier in diesem Jahr zum dritten Mal zu „wählenden“ Seniorenvertreter_innen. Die jetzt im Amte Befindlichen haben, soweit sie es überlebten, brav überall mitgeredet - wo der Senat oder die Bezirkspolitiker_innen es zuließen oder sogar anboten. Haben in einjähriger Arbeit Vorschläge für die Novellierung des BerlSenG erarbeitet! Und dabei ganz übersehen, dass die Koalition vor fünf Jahren zwar eine Prüfung, aber keine Novellierung des Gesetzes versprochen hat. Welch selbiges Versprechen die Koalition auch prompt und verlässlich einhält und die Opposition nicht konterkariert. Ätsch, reingefallen! Und? Jetzt? Skandal? Protest? Nö, Eingaben und unterirdisches Gegrummel. Was üblicherweise geduldige Alte eben so mit sich machen lassen, falls sie überhaupt mitkriegen, was da so läuft. Immerhin, die Koalition hat auch hier getan, was sie konnte... Wozu auch? Und eigentlich ist da auch keine Eile nötig. Wird sich doch zum Beispiel dank Gentrifizierung wenigstens im Innenstadtring en passant das Problem wachsender Zahlen problembehafteter Alter von alleine lösen. Die Gefahr, dass die deutsche Hauptstadt der Kinderarmut dann auch noch zur Hauptstadt der Altersarmut wird, besteht eher nicht. Die paar wohlhabenden schwäbischen Rentner_innen, die dort nach der dritten Gentrifizierungswelle noch die Mieten bezahlen können, machen dann keine 20% der Bevölkerung mehr aus und können selbst für sich sorgen (lassen). Und der Rest ist dann in die Außenbezirke oder nach Perleberg oder Gransee entsorgt. Der ländliche Raum ist dankbar für den Bevölkerungszuwachs und damit entstehende Arbeitsplätze in der Pflegeindustrie. Und Brandenburg wird gewiss kein Seniorenmitwirkungsgesetz verabschieden. Wozu auch. |
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