Alt In Berlin
Alter hat viele Gesichter, Lebensformen und Möglichkeiten in Berlin,
dieser Ansammlung sehr unterschiedlicher Großstädte.
Wenn überhaupt, wird Alter öffentlich eher einseitig wahrgenommen
als defizitär, problematisch, mühselig und kostenträchtig.
Perspektivwechsel lohnen,
genau hinschauen, querdenken, nachfragen,
und manchmal hilft nur Gelächter.
dieser Ansammlung sehr unterschiedlicher Großstädte.
Wenn überhaupt, wird Alter öffentlich eher einseitig wahrgenommen
als defizitär, problematisch, mühselig und kostenträchtig.
Perspektivwechsel lohnen,
genau hinschauen, querdenken, nachfragen,
und manchmal hilft nur Gelächter.
Wahlk(r)ampf in Berlin Nach viereinhalb Jahren Prüfung und kommentarloser Entgegennahme der in einjähriger Arbeit von den SeniorenvertreterInnen und Seniorenorganisationen 2014 erstellten Änderungsvorschläge zum Seniorenmitwirkungsgesetz geschieht jetzt etwas, plötzlich und unerwartet. Vier Monate vor den Abgeordnetenhauswahlen, drei Monate nach dem Start der Vorbereitungen zu den Wahlen der Seniorenvertretungen erörtern die Regierungsparteien den Vorschlag einer Gesetzesänderung. Ausgedacht im stillen Kämmerlein (?) und nicht abgestimmt (!) mit den SeniorenvertreterInnen, um die es hier geht. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt. Was da wie novelliert werden soll und mit welchem Verfahren, wird auszugsweise beschrieben auf der Homepage der Senior*innenvertretung Mitte. Mit dem Sahnehäubchen der so sehnlich gewünschten Briefwahl (wenn die angeschriebenen Menschen ab 60 das rechtzeitig telefonisch, per Fax oder Email mit diversen Angaben zur Person einfordern sollten) werden diverse, meist nachteilige Veränderungen verbrämt. So soll der Landesseniorenbeirat zur Institution umgebaut werden, in der die gewählten Seniorenvertreter*innen in die hilflose Minderheitenrolle entsorgt sind. Nebenbei wird gleich noch die Verpflichtung der Verwaltung aus dem Gesetzestext gestrichen, den Ehrenamtlichen Räume und Technik zur Verfügung zu stellen und damit die Infrastruktur für ihre ehrenamtliche Arbeit in die Erläuterungen verbannt. Im Gegenzug werden die Ehrenamtlichen dazu verpflichtet, selbst dafür zu sorgen, dass sich in ihren Reihen die Vielfalt der älteren Bevölkerung wiederspiegelt. Und, auch nicht unwesentlich – mit der permanenten Verschiebung des Wahltermins (ab sofort und zukünftig 6 Monate nach AGH-Wahlen) wird jeglicher Gedanke an eine Kosten sparende Zusammenlegung der AGH-Wahlen und der Seniorenvertretungswahlen endgültig ad acta gelegt trotz diverser Gutachten, die eine solche Zusammenlegung als verfassungsverträglich beurteilten. Die derzeitigen Seniorenvertreter*innen werden dagegen zum sechsmonatigen Nachsitzen in der Wirkungslosigkeit einer sich neu strukturierenden Bezirkspolitik und -Verwaltung verurteilt. Ob die sich das gefallen lassen (müssen)? Mit dieser Änderung würden die bezirklichen Seniorenvertretungen ebenso wie die Landesseniorenvertretung vollends zu Alibiveranstaltungen degradiert und der Landesseniorenbeirat zur Interessenvertretung der Versorger umgebaut, quasi eine Seniorenliga der Wohlfahrtsverbände, deren Mitglieder sich dann selbst dem Senator zur Berufung vorschlagen sollen. Nichtbeteiligung der Betroffenen par excellence. Wer braucht so etwas? Die Senatsverwaltung, der – dem Hörensagen nach – diese sehr speziellen Passagen der Novelle entstammen sollen? Dem Gesetzesentwurf ist das in Zeiten von Wahlkampf übliche Verfahren zu wünschen: Jede Menge Änderungsvorschläge, mehrfach wiederholter Verweis in alle möglichen Ausschüsse (Gesundheit und Soziales, Bürgerschaftliches Engagement, Hauptausschuss, Unterausschuss Bezirke, Unterausschuss Haushaltskontrolle u.a.) und dann der Verfall, weil – hoffentlich - vor irgendeiner endgültigen Behandlung und Abstimmung Wahlen stattfinden und das Abgeordnetenhaus sich und seine Aufgaben neu sortiert.
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Juni 2019
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